Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hausnummer beantragen

Sachsen 99012021002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012021002000

Leistungsbezeichnung

Hausnummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hausnummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- oder Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Besondere Bedeutung hat die Vergabe der Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohner durch Rettungsdienste.

Volltext

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- oder Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Besondere Bedeutung hat die Vergabe der Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohner durch Rettungsdienste.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Hinweis: Bei Neubauten im Freistellungsverfahren und im Rahmen eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ergeht ein gesonderter Hausnummernbescheid, Sie müssen die Hausnummer in diesem Fall nicht einzeln beantragen.

Vollzug

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der zuständigen Stelle als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der oder die Grundstückseigentümer/-in wird danach aufgefordert, für eine sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Nummerierungssysteme

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
  • Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • gegebenenfalls: Baugenehmigung (Kopie)

Voraussetzungen

nachträgliche Hausnummern-Vergabe (außerhalb des Baugenehmigungs- oder Freistellungsverfahrens)

Kosten

Verwaltungsgebühren: durch kommunale Satzung festgelegt

Verfahrensablauf

Reichen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich, persönlich oder digital einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, beantragen Sie die Anordnung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Örtliche Besonderheiten: keine

Rechtsbehelf

keine Angaben

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden