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Unfall oder Schadensfall an überwachungsbedürftigen Anlagen und besonderen Arbeitsmitteln anzeigen

Sachsen 99006059261001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006059261001

Leistungsbezeichnung

Unfall oder Schadensfall an überwachungsbedürftigen Anlagen und besonderen Arbeitsmitteln anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Unfall oder Schadensfall an überwachungsbedürftigen Anlagen und besonderen Arbeitsmitteln anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Jeden Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde, und jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagten, müssen Sie unverzüglich der Arbeitsschutzbehörde anzeigen. Das betrifft Unfälle und Schadensfälle an überwachungsbedürftigen Anlagen, Kranen und Flüssiggasanlagen sowie an maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik.

Volltext

Anzeige über ein Ereignis gemäß § 19 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Jeden Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde, und jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagten, müssen Sie unverzüglich der Arbeitsschutzbehörde anzeigen. Das betrifft Unfälle und Schadensfälle an überwachungsbedürftigen Anlagen, Kranen und Flüssiggasanlagen sowie an maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik.

Erforderliche Unterlagen

Schilderungen zum Unfallhergang beziehungsweise Versagen der Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen

Voraussetzungen

Eintritt eines Unfalls oder Schadensfalls an

  • überwachungsbedürftigen Anlagen, Kranen, Flüssiggasanlagen oder
  • maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Bitte benutzen Sie das verlinkte Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und übermitteln Sie es online an die Landesdirektion Sachsen.

Ist die Online-Übermittlung nicht möglich, reichen Sie den ausgefüllten Vordruck (gegebenenfalls mit Anlagen) alternativ per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden