Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gesundheitsberatung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

Sachsen 99050122018000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122018000

Leistungsbezeichnung

Gesundheitsberatung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

Leistungsbezeichnung II

Gesundheitsberatung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern dient dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen. Ohne Nachweis der Beratung ist die vorgeschriebene Anmeldung nicht möglich. Inhalte der gesundheitlichen Beratung sind:

Volltext

Pflicht zur Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern dient dem Schutz der in der Prostitution tätigen Personen. Ohne Nachweis der Beratung ist die vorgeschriebene Anmeldung nicht möglich. Inhalte der gesundheitlichen Beratung sind:

  • Krankheitsverhütung
  • Schwangerschaftsverhütung und Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs

Die Pflichtberatung ist im Prostituiertenschutzgesetz (ProstG) festgeschrieben, sie ist unabhängig von den anonymen Beratungs- und Untersuchungsmöglichkeiten nach § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Erforderliche Unterlagen

gültiges Personaldokument

Voraussetzungen

Die Sexarbeiterin oder der Sexarbeiter muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin mit der Beratungsstelle. Nutzen Sie, soweit für Ihren Ort verfügbar, die Online-Anmeldung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Nach der individuellen gesundheitlichen Beratung durch das Gesundheitsamt erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie sich beim Ordnungsamt anmelden können. Diese Bescheinigung enthält:

  • der Vor- und Nachname der beratenen Person
  • das Geburtsdatum der beratenen Person
  • die ausstellende Stelle
  • das Datum der gesundheitlichen Beratung

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Geltungsdauer der Erstbescheinigung: 3 Monate
    Achtung! Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden.
  • regelmäßige Folgeberatung
    • für Personen über 21 Jahre: jährlich
    • für Personen unter 21 Jahren: halbjährlich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

   nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden