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Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, Anlagenbetrieb anzeigen

Sachsen 99003056261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003056261000

Leistungsbezeichnung

Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, Anlagenbetrieb anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, Anlagenbetrieb anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlungen (NiS) aussenden und zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden, unterliegt der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.

Volltext

Anzeigepflichtige Inbetriebnahme von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen nach § 3 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

Der Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlungen (NiS) aussenden und zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden, unterliegt der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.

Dazu gehören:

  • Ultraschallgeräte
  • Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen
  • Hochfrequenzgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte einschließlich Magnetresonanztomographiegeräte

Hinweis: Der Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten im Sinne der UV-Schutzverordnung fällt nicht hierunter.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Anzeigeformular (siehe –> Formulare und weitere Angebote) für jedes vorhandene Gerät
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde / Qualifikation für alle Personen, die die Geräte anwenden

Voraussetzungen

  • Personen, die das Gerät verwenden, benötigen die entsprechenden Qualifikationen / Fachkunde.
  • Spezifische Anwendungen dürfen nur durch Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungen durchgeführt werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Anzeigeformular (siehe –> Formulare und weitere Angebote) unter Angabe des Betreibers bzw. der Betreiberin, der Betriebsstätte sowie der Daten zur Identifikation der Anlage aus, sofern das Gerät unter den Anwendungsbereich der NiSV fällt.
  • Der Anzeige sind Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen.
  • Senden Sie das Formular und die Fachkundenachweise postalisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldung: spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Geräte

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden