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Aufstiegs-BAföG, Vorqualifikation bestätigen - Handwerksberufe

Sachsen 99019051008000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019051008000

Leistungsbezeichnung

Aufstiegs-BAföG, Vorqualifikation bestätigen - Handwerksberufe

Leistungsbezeichnung II

Aufstiegs-BAföG, Vorqualifikation bestätigen - Handwerksberufe

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Fortbildungsabschlüsse wie Master, Fachwirt, Master Professional können durch ein Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert werden. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst durch die für die Prüfung zuständige Stelle eine entsprechende Vorqualifikation nachgewiesen werden.

Volltext

Bestätigung der Vorqualifikation zur Beantragung des Aufstiegs-BAföGs nach §9 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - AFBG

Fortbildungsabschlüsse wie Master, Fachwirt, Master Professional können durch ein Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert werden. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst durch die für die Prüfung zuständige Stelle eine entsprechende Vorqualifikation nachgewiesen werden.

Ein Dokument, das zum Nachweis dient, ist das "Formblatt Z". Auf diesem müssen Sie sich von der zuständigen Stelle bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.

  • Zuständige Stelle für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK)
  • Überlicherweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder durch erste Berufspraxis.
  • Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrener oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

Hinweis: Nach Bestätigung dieser Vorqualifikation können Sie das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsabschluss
  • eventuell andere Nachweise (bswp. Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnisse)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung:

  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, ein vergleichbarer Berufsabschluss oder ein Bachelorabschluss
  • Auch Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können zugelassen werden

Voraussetzung für das Aufstiegs-BAföG:

  • geprüfte Vorqualifikation

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle.
  • Reichen Sie das Formblatt Z und die Nachweise der Vorqualifikation bei der zuständigen Stelle ein.
  • Nach Prüfung der Vorqualifikationen erhalten Sie die ausgefüllte Anlage Z postalisch.

Mit der ausgefüllten Anlage Z könenn Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen.

Bearbeitungsdauer

Wenige Tage (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden