Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung, Zulassung beantragen

Sachsen 99110016005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110016005000

Leistungsbezeichnung

Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung, Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung, Zulassung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheit betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle nach dem Tierzuchtgesetz (TierZG).

Volltext

Zulassung als Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung nach § 18 Tierzuchtgesetz (TierZG)

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheit betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle nach dem Tierzuchtgesetz (TierZG).

Hinweis: Die Erlaubnis beschränkt den Tätigkeitsbereich auf Deutschland.
Für eine EU-weite Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Veterinärbehörden.

Erforderliche Unterlagen

  • der Name, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
  • die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
  • die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches (der Tierart und des Materials: Samen, Embryonen, Eizellen)
  • Nachweis: Verträge betreuender Tierarzt inklusive Approbation, Hygienekonzepte, Lagepläne, Verträge zur Raumnutzung

Voraussetzungen

  • Leitung der Einrichtung durch einen Tierarzt* beziehungsweise Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt
  • erforderliches Personal sowie alle für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen
  • Einhaltung tierseuchenhygienischer Anforderungen zur Gesunderhaltung der Tierbestände sowie Durchführung tierseuchenhygienischer Untersuchungen der männlichen Zuchttiere bei einer Besamungsstation

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Kosten

EUR 350,00 – EUR 1.365,00 (aufwandsabhängig)

Verfahrensablauf

  1. Für eine Zulassung als Besamungsstation oder Embryotransfereinrichtung stellen Sie einen (formlosen) schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  2. Neben der Prüfung der eingereichten Unterlagen findet eine Vor-Ort-Prüfung statt.
  3. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen sendet Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die Rechnung zu.

Hinweis: Änderungen und Verlängerungen beantragen Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Monate

Frist

Gültigkeit: 10 Jahre (nach Ablauf des Jahres, in dem die Erlaubnis erteilt wurde)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Wer eine Besamungsstation betreibt, hat über die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens, jeweils unverzüglich Aufzeichnungen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 1 Nr. 4 zu machen
  • Betreiber einer Embryo-Entnahmeeinheit bzw. einer sonstigen Besamungsstation, eines Samendepots oder einer sonstigen Embryo-Entnahmeeinheit haben unverzüglich über die Abgabe der jeweiligen Erzeugnisse Aufzeichnungen zu machen

Rechtsbehelf

­Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden