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Gründungszuschuss, fachkundige Stellungnahme der IHK einholen

Sachsen 99040005076000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99040005076000

Leistungsbezeichnung

Gründungszuschuss, fachkundige Stellungnahme der IHK einholen

Leistungsbezeichnung II

Gründungszuschuss, fachkundige Stellungnahme der IHK einholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Volltext

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Das heißt, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner* für die Stellungnahme können Sie wählen (dies kann zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer sein).

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können. Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Hinweis: bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
  • Lebenslauf,
  • Kapitalbedarf,
  • Finanzierungsplan,
  • Umsatz und Rentabilitätsvorschau,
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate,
  • Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

zusätzlich empfehlenswert:

  • Liquiditätsplan,
  • Erstellung eines umfassenden Businessplans

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
  • Erstellen Sie die erforderlichen Unterlagen.
  • Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.

Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.

Bearbeitungsdauer

variiert je nach fachkundiger Stelle.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden