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Gefahrgutbeauftragte, Prüfung ablegen

Sachsen 99028012058000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99028012058000

Leistungsbezeichnung

Gefahrgutbeauftragte, Prüfung ablegen

Leistungsbezeichnung II

Gefahrgutbeauftragte, Prüfung ablegen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sobald Ihr Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter* bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Volltext

Prüfung als Nachweis zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen nach § 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Sobald Ihr Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter* bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für den

  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffverkehrs und
  • Seeschiffsverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen.

Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

  • Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag bei der IHK vorzulegen

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

  • die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag bei der IHK vorzulegen

Voraussetzungen

zur Grundprüfung:

  • bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen

zur Ergänzungsprüfung:

  • wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen

zur Verlängerungsprüfung:

  • wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.

Kosten

Prüfungsgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter. Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an

  • Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab

Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt
    • zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und
    • zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung
    • die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger)

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

Bearbeitungsdauer

Auswertung der Prüfung: etwa zwei Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden