Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gefahrguttransport, Fahrprüfung ablegen

Sachsen 99028003058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99028003058000

Leistungsbezeichnung

Gefahrguttransport, Fahrprüfung ablegen

Leistungsbezeichnung II

Gefahrguttransport, Fahrprüfung ablegen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um als Fahrzeugführer* im Gefahrguttransportwesen tätig zu sein, müssen Sie einen sogenannten ADR-Schein bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter mit anschließender Prüfung durch die IHK erwerben.

Volltext

ADR-Schulungsbescheinigung und Prüfung zum Nachweis zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern nach § 14 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Um als Fahrzeugführer* im Gefahrguttransportwesen tätig zu sein, müssen Sie einen sogenannten ADR-Schein bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter mit anschließender Prüfung durch die IHK erwerben.

Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung besuchen. Die Prüfungen durch die IHK findet im Anschluss an die Schulung in den Räumlichkeiten der Schulungsstätte statt und ist unterteilt in:

  • Basiskurs (Prüfungsdauer Erstschulung 45 Minuten)
  • Aufbaukurs Tank (45 Minuten)
  • Aufbaukurs Klasse 1 (30 Minuten)
  • Aufbaukurs Klasse 7 (30 Minuten)
  • Auffrischungsschulung (30 Minuten)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfungsbogen
  • Niederschrift

Voraussetzungen

  • die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der (von der IHK anerkannten) Schulung teilgenommen haben
  • die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben
  • zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn sie eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen können

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

Nachdem Sie einen mindestens zweieinhalbtägigen Lehrgang besucht haben,

  • werden Sie i.d.R. durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • wird die Prüfung von der IHK in den Veranstaltungsräumlichkeiten des Lehrgangs durchgeführt.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

Bearbeitungsdauer

Auswertung der Prüfung: etwa zwei Wochen

Frist

keine

Hinweis: Die jeweilige ADR-Prüfungsbescheinigung gilt nach bestanderer Grundprüfung für fünf Jahre. Eine Erneuerung (Auffrischungskurs) muss zwingend innerhalb von zwölf Monate vor Ablauf der Prüfungsbescheinigung geschehen, ansonsten muss erneut der Basiskurs belegt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden