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Anerkennung als Schulungsveranstalter / Schulungsveranstalterin zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen

Sachsen 99028003058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99028003058000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Schulungsveranstalter / Schulungsveranstalterin zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als Schulungsveranstalter / Schulungsveranstalterin zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um als Schulungsveranstalter* für Gefahrgutfahrende eine Fortbildungseinrichtung (für ADRKurse) zu führen, müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Volltext

Um als Schulungsveranstalter* für Gefahrgutfahrende eine Fortbildungseinrichtung (für ADRKurse) zu führen, müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Die Anerkennung ist für verschiedene Arten von Kursen möglich:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Die IHK prüft die eingereichten Lehr- und Unterrichtsmaterialien sowie die Unterrichtsstätte und gegebenenfalls das Lehrpersonal.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

Der zu stellende Antrag muss neben dem Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) folgendes beinalten:

Kurspläne/Musterunterrichtspläne (Stundenplan) für die beantragten Schulungen:

  • Stundeneinteilung (mit Pausen)
  • zu behandelndes Thema inkl. der Zeitansätze
  • Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes
  • die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegzeiten um und vom Ort der Schulungen für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtszeiten zugerechnet)
  • Art des Unterrichts (z. B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)
  • Kennzeichnung der praktischen Teile

Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Eignung:

  • Beruflicher Werdegang
  • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
  • Nachweise der besonderes Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
  • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
  • Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen
  • Bereitschaftserklärung zu Ausübung einer Referententätigkeit

Der Ort der Schulungen sollte insbesondere für die praktischen Teile wie Ausbildungs- und Feuerlöschort geeignet sein. Geben Sie in ihrem Antrag auch die Ausstattung der Schulungsstätte an.

Voraussetzungen

  • Lehrplan, der den vorgegebenen Kursplänen der IHK enstpricht
  • geeignete Räumlichkeiten
  • geeignetes Unterrichtsmaterial
  • qualifiziertes Lehrpersonal

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag bei der zuständigen IHK ein
  • die IHK prüft zunächst das Material
    • ggf. besuchen Vertreter die Unterrichtsstätte vor Ort
    • ggf. finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt

Abschließend erhalten sie von der IHK einen Bescheid über die Anerkennung. Danach dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Bearbeitungsdauer

Prüfung der Unterlagen: etwa drei Wochen

Hinweis: Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann gegebenenfalls zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden