Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Finanzanlagenvermittler / Finanzanlagenvermittlerin, Prüfung ablegen

Sachsen 99050100022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050100022000

Leistungsbezeichnung

Finanzanlagenvermittler / Finanzanlagenvermittlerin, Prüfung ablegen

Leistungsbezeichnung II

Finanzanlagenvermittler / Finanzanlagenvermittlerin, Prüfung ablegen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Um die Arbeit als Finanzanlagenvermittler ausführen zu dürfen, müssen Sie einen erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung nachweisen.

Volltext

Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenvermittler* nach § 1 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Um die Arbeit als Finanzanlagenvermittler ausführen zu dürfen, müssen Sie einen erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung nachweisen.

Die Prüfung besteht aus einem praktischen sowie einem schriftlichen Teil und ist je nach Produktkategorie in drei Bereiche aufgeteilt:

  • offene Finanzanlagen
  • geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlagen

Hinweis: Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Tipp: Für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei Prüfungsantritt

Voraussetzungen

keine

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der örtlichen IHK:

  • die IHK informiert Sie rechtzeitig über Ort und Zeit sowie Details des Prüfungsablaufs

schriftliche Prüfung

  • zuerst erfolgt die schriftliche Prüfung, diese umfasst
    • rechtliche und fachliche Kenntnisse, beispielsweise Verbraucherrechte und Fachbegriffe

praktische Prüfung

  • nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung folgt die praktische Prüfung, diese umfasst
    • ein simuliertes Kundenberatungsgespräch

Nachdem beide Prüfungsteile bestanden wurden, erhalten Sie die Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten sie in der Regel innerhalb weniger Tage nach erfolgreicher Prüfung.

Frist

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen ihrer örtlichen IHK.

Die nachgewiesene Sachkunde gilt unbefristet.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden