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Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen

Sachsen 99025001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025001012000

Leistungsbezeichnung

Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen

Leistungsbezeichnung II

Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).

Volltext

Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).

Um die Konzession bentragen zu können, müssen Sie zunächst an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen. Diese fungiert als lebensmittelrechtlicher Unterrichtungnachweis.

Die Gaststättenunterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienetechnischen Vorschriften, beispielweise

  • Hygienevorschriften
  • Lebensmittelrecht
  • Bier-, Wein-, sowie Milchrecht
  • Getränkeanlagen

Hinweis: Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie die Inhalte der Unterrichtung im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung mit Prüfung durch die IHK erworben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Voraussetzungen

keine

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt bei der IHK.

  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert circa 45 Stunden.
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten ihren Unterrichtungsnachweis in der Regel direkt oder wenige Tage nach der erfolgreicher Prüfung.

Frist

keine

Die Unterrichtung ist unbefristet und bundesweit gültig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden