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EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Sachsen 99050092012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050092012000

Leistungsbezeichnung

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Leistungsbezeichnung II

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Beantragung einer EU-Bescheinigung über die Anerkennung einer Berufsqualifikation im Ausland nach §5 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG

Volltext

Beantragung einer EU-Bescheinigung über die Anerkennung einer Berufsqualifikation im Ausland nach §5 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem eine EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.

Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens und der Angabe über die Dauer der Tätigkeit müssen Sie erklären, ob Sie als Selbständiger*, als Leiter eines Unternehmens beziehungsweise einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

Hinweis: Sofern Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeiten sowie deren Dauer
  • Ausbildung (Zeugnisse, Diplom, Zertifikate)

als Selbstständiger zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung

als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung:

  • Handelsregistereintrag

als leitender Angestellter oder Arbeitnehmer:

  • Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

Voraussetzungen

  • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
  • Angaben und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung des Antrags, inklusive der

  • erforderlichen Unterlagen,
  • erforderlichen Nachweise

Nach Überprüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post inklusive Rechnung zugesandt.

Bearbeitungsdauer

In der Regel zwei bis vier Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden