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Bewachungsgewerbe, an einer Bewachungsunterrichtung teilnehmen

Sachsen 99050029012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050029012000

Leistungsbezeichnung

Bewachungsgewerbe, an einer Bewachungsunterrichtung teilnehmen

Leistungsbezeichnung II

Bewachungsgewerbe, an einer Bewachungsunterrichtung teilnehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 34a Gewerbeordnung (GewO) - Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung

Teaser

Wenn Sie als Wachpersonal tätig werden möchten, müssen Sie zunächst an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe teilnehmen. Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Volltext

Verordnungsermächtigung zum erwerbsmäßigen Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO)

Wenn Sie als Wachpersonal tätig werden möchten, müssen Sie zunächst an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe teilnehmen. Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Vermittelt werden unter anderem gesetzliche Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Konfliktsituationen. Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmende Bewachungsaufgaben übernehmen.

  • Die Unterrichtsdauer beträgt mindestens 40 Stunden (in Präsenz, ohne Fehlzeiten)

Achtung: Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen (Flüchtlingsunterkünfte, Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten) müssen Sie die umfangereichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Hinweis: ausgebildete Fachkräfte, die beispielsweise über einen Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügen, sind von der Nachweispflicht der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe ausgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikationsprüfung bei der Unterrichtung
  • möglicherweise weitere Unterlagen, genaueres erfragen Sie bei der IHK

Voraussetzungen

  • deutsches Sprachniveau von mindestens B1 gemäß des europäischen Referenzrahmens

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Verfahrensablauf

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Melden Sie sich bei der örtlich zuständigen IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden
  • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmender Bewachungsaufgaben übernehmen.

Bearbeitungsdauer

Nach erfolgreicher Teilnahme wird der Nachweis entweder sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Frist

Beachten Sie einen möglichen Anmeldeschluss der IHK.

Der Nachweis ist unbefristet und bundesweit gülitg.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden