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Buchmacher, Erlaubnis beantragen

Sachsen 99089041005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089041005000

Leistungsbezeichnung

Buchmacher, Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Buchmacher, Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Stelle.

Volltext

Antrag auf Erteilung einer Konzession für Wettveranstaltungen nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG)

Wenn Sie gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Stelle.

Hinweis: Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sportwetten selbst liegt im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.

Erforderliche Unterlagen

für die Erteilung der Konzession:

  • jeweils ein Nachweis der fachlichen Eignung (zum Beispiel durch erfolgreiche Prüfung vor einer Prüfungskommission des Deutschen Buchmacherverbandes)
  • Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
  • zwei Passbilder, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamts für die Gesellschaft und die zur Vertretung berechtigten Personen (Buchmacher)
  • Nachweis des Kapitals in Höhe von EUR 25.000,00 durch Buchmacherausstattung oder Finanzausstattung (Buchmacher)
  • Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5.500,00 für Buchmacher/Lokalität und EUR 550,00 je Buchmachergehilfen
  • Aktueller Gesellschaftsvertrag sowie Gesellschafterbeschlüsse zur Bestellung der Geschäftsführer und wenn vorhanden, Geschäftsführervertrag beziehungsweise –verträge (Buchmacher)
  • Aktueller Handelsregisterauszug (Buchmacher)
  • Nachweis zur Nutzung geeigneter Gewerberäume (das heißt Grundriss, MV oder ET-Nachweis, Nutzungsbestätigung der Stadtverwaltung einschließlich der baurechtlichen Genehmigung) (Buchmacher)
  • Sozialkonzept nach Glücksspielstaatsvertrag (Buchmacher)
  • Bei Auslandswettvermittlung: Mitgliedschaft in einem Sicherungsfonds für das eigene Unternehmen und für den ausländischen Buchmacher (Buchmacher)
  • Nachweis der Teilnahme an einer Schulung zur Suchtprävention gemäß Sozialkonzept (Buchmacher und Buchmachergehilfe)

für die Verlängerung der Konzession:

  • Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
  • zwei Passbilder, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamts für die Gesellschaft und die zur Vertretung berechtigten Personen (Buchmacher)
  • Nachweis der Teilnahme an einer Schulung zur Suchtprävention gemäß Sozialkonzept (Buchmacher und Buchmachergehilfe)

Voraussetzungen

  • Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung (Nachweis)
  • Kaufmännische Befähigung
  • Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Buchmacher* und Buchmachergehilfe)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Kosten

  • Buchmacherkonzession: von EUR 150,00 bis EUR 2.000,00
  • Gehilfenkonzession: von EUR 80,00 bis EUR 500,00

Verfahrensablauf

  • Die Erteilung bzw. Verlängerung einer Konzession beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben.
  • Bitte fügen Sie dem Antrag die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Informationen und Nachweise bei.
  • Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und die notwendigen Beteiligten angehört.
  • Bei erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten Sie von der zuständigen Stelle den beantragten Genehmigungsbescheid für die Buchmacherkonzession / Gehilfenkonzession.

Bearbeitungsdauer

aufwandsabhängig

Frist

Gültigkeit: bis zu 3 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden