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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Sachsen 99050051001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050051001000

Leistungsbezeichnung

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die beabsichtigen, die Tiere zu töten oder zu betäuben.

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die beabsichtigen, die Tiere zu töten oder zu betäuben.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
  • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hinweis: Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

Voraussetzungen

  • Notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse (Sachkunde) zum Töten und Betäuben der Wirbeltiere

Kosten

Verfahrenskosten

  • für die Erteilung des Sachkundenachweises: EUR 25,00 je angefange viertel Stunde, mindestens jedoch 50 €.

Verfahrensablauf

Um die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zu erhalten:

  • reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft anschließend die Unterlagen und die Voraussetzungen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden