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Erteilung von Besucherparkausweisen

Sachsen 99108001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001000000

Leistungsbezeichnung

Erteilung von Besucherparkausweisen

Leistungsbezeichnung II

Erteilung von Besucherparkausweisen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit dem Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07

Teaser

Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 46 Absatz 1 StVO)

Volltext

Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 46 Absatz 1 StVO)

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen,

  • das/die vollständig ausgefüllte(n) elektronische(n) Formular(e)
  • Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Gastgebers, wenn sich der Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte eines Bewohnerparkbereiches befindet
  • Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Gastes

Voraussetzungen

Sie können als Gastgeber oder als Gast für einen konkreten Zeitraum maximal einen Parkausweis beantragen, wenn

  • der Gastgeber im beantragten Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
  • der Gast nicht mit Hauptwohnsitz in den Postleitzahlgebieten 04103 bis 04357, den Großen Kreisstädten Markkleeberg und Schkeuditz sowie den Gemeinden Markranstädt und Taucha mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
  • der PKW des Gastes über eine grüne Feinstaubplakette verfügt
  • sofern der PKW des Gastes auf eine Carsharing-Organisation zugelassen ist, die Organisation am Fahrzeug von außen durch eine Aufschrift, einen Aufkleber oder ähnlich erkennbar ist

Bei einer Beantragung durch den Gast ist die Bestätigung des Gastgebers erforderlich.

Kosten

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung.

  • die Ausstellung eines Besucherparkausweises ist für folgende gestaffelte Zeiträume mit folgenden Gebühren möglich:
    • ein Tag Besuchsdauer 10,20 Euro
    • drei Tage Besuchsdauer 20,00 Euro
    • sieben Tage Besuchsdauer 40,00 Euro
    • 14 Tage Besuchsdauer 60,00 Euro
  • bei Neuausstellung eines Parkausweises wegen Verlustes oder Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes beträgt die Gebühr ab einer Besuchsdauer von drei Tagen 15,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer inklusive Zusendung des Besucherparkausweises beträgt 14 Tage.

Frist

Keine.

Besucherparkausweise werden nur für die Dauer von einem Tag, drei Tagen, sieben Tagen oder 14 Tagen erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

weitere Informationen zur Erteilung von Besucherparkausweisen finden Sie hier:

Ordnungsamt - Besucherparkausweis

 

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden