Erteilung von Besucherparkausweisen
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Fachlich freigegeben durch
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit dem Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07
Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 46 Absatz 1 StVO)
Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen,
- das/die vollständig ausgefüllte(n) elektronische(n) Formular(e)
- des Gastgebers oder
- des Gastes sowie die Bestätigung des Gastgebers (Formular zur Bestätigung für Besucher/innen)
- Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Gastgebers, wenn sich der Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte eines Bewohnerparkbereiches befindet
- Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Gastes
Sie können als Gastgeber oder als Gast für einen konkreten Zeitraum maximal einen Parkausweis beantragen, wenn
- der Gastgeber im beantragten Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- der Gast nicht mit Hauptwohnsitz in den Postleitzahlgebieten 04103 bis 04357, den Großen Kreisstädten Markkleeberg und Schkeuditz sowie den Gemeinden Markranstädt und Taucha mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- der PKW des Gastes über eine grüne Feinstaubplakette verfügt
- sofern der PKW des Gastes auf eine Carsharing-Organisation zugelassen ist, die Organisation am Fahrzeug von außen durch eine Aufschrift, einen Aufkleber oder ähnlich erkennbar ist
Bei einer Beantragung durch den Gast ist die Bestätigung des Gastgebers erforderlich.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung.
- die Ausstellung eines Besucherparkausweises ist für folgende gestaffelte Zeiträume mit folgenden Gebühren möglich:
- ein Tag Besuchsdauer 10,20 Euro
- drei Tage Besuchsdauer 20,00 Euro
- sieben Tage Besuchsdauer 40,00 Euro
- 14 Tage Besuchsdauer 60,00 Euro
- bei Neuausstellung eines Parkausweises wegen Verlustes oder Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes beträgt die Gebühr ab einer Besuchsdauer von drei Tagen 15,00 Euro
Die Bearbeitungsdauer inklusive Zusendung des Besucherparkausweises beträgt 14 Tage.
Keine.
Besucherparkausweise werden nur für die Dauer von einem Tag, drei Tagen, sieben Tagen oder 14 Tagen erteilt.
weitere Informationen zur Erteilung von Besucherparkausweisen finden Sie hier:
Ordnungsamt - Besucherparkausweis