Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Benutzerordnung und Gebührenordnung des jeweiligen kommunalen Archivs
Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.
Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.
- bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: im Normalfall keine
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
- gegebenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob
- Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
- dieses Archivgut nutzbar ist,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Zu Beständen, die Sie sich online erschließen können, finden Sie in Amt24 je nach Angebot des Archivs einen Link (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Anmeldung
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.