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SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Sachsen 99142055261000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99142055261000

Leistungsbezeichnung

SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Leistungsbezeichnung II

SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug fälliger Zahlungen aus Forderungen, die einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweck- oder Verwaltungsverband) Ihnen gegenüber zustehen, zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlungen auszuführen. Die fälligen Beträge können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Überweisungsaufträge. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

Volltext

Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug fälliger Zahlungen aus Forderungen, die einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweck- oder Verwaltungsverband) Ihnen gegenüber zustehen, zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlungen auszuführen. Die fälligen Beträge können so automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden und Sie ersparen sich einzelne Überweisungsaufträge. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Kommune teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende oder auch einmalige Einzahlungen an die Kommune leisten.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (unter "Online-Antrag", soweit in Amt24 verfügbar)

SEPA-Mandat online erteilen

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

SEPA-Mandat schriftlich erteilen

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
  • Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.

Bearbeitungsdauer

variabel

Frist

Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats: unbegrenzt (bis zum Zugang des Widerrufs)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden