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Heilberufe – Hebammenexternat / Hospitation, Zuschuss beantragen (SAB)

Sachsen 99400003017004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400003017004

Leistungsbezeichnung

Heilberufe – Hebammenexternat / Hospitation, Zuschuss beantragen (SAB)

Leistungsbezeichnung II

Heilberufe – Hebammenexternat / Hospitation, Zuschuss beantragen (SAB)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für die praktische Ausbildungszeit in einer Hebammenpraxis oder einer hebammengeleiteten Einrichtung können Sie auf Antrag einen Zuschuss im Freistaat Sachsen erhalten.

Volltext

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Ausbildung zur Hebamme / zum Entbindungspfleger nach Teil C Ziffer b) der Förderrichtlinie Heilberufe, Nr. 04201

Für die praktische Ausbildungszeit in einer Hebammenpraxis oder einer hebammengeleiteten Einrichtung können Sie auf Antrag einen Zuschuss im Freistaat Sachsen erhalten.

Wer wird gefördert?

Freiberuflich tätige Hebammen, die Ihre Ausbildung in einer Hebammenpraxis oder einer von Hebammen geleiteten Einrichtung in Sachsen durchführen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die praktische Ausbildung einer werdenden Hebamme.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

Höhe
EUR 20,00 je Ausbildungstag, maximal EUR 1.200

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die Unterbrechung der Ausbildung (z.B. wegen Krankheit) wird nicht gefördert.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung,
  • Ermächtigung zur Ausbildung durch das Landesamt für Schule und Bildung sowie
  • Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und ausbildender Hebamme

Voraussetzungen

  • praktische Ausbildung von mindestens sechs Wochen und maximal zwölf Wochen
  • Ausbildung wird in einer in Sachsen freiberuflichen Hebamme oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung in Sachsen durchgeführt
  • ausbildende Hebamme ist zur Ausbildung von der zuständigen Behörde (Sächsische Bildungsagentur) ermächtigt
  • Kooperationsvereinbarung der ausbildenden Hebamme über Zusammenarbeit mit der Berufsschule oder Ausbildungsstätte liegt vor

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsstellung: spätestens einen Monat vor Beginn des Hebammenexternates beziehungsweise der Hospitation

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden