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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in das Handelsregister eintragen

Sachsen 99057001060006 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060006

Leistungsbezeichnung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in das Handelsregister eintragen

Leistungsbezeichnung II

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in das Handelsregister eintragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.

Volltext

Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • der Gesellschaftsvertrag
  • die Legitimation der Geschäftsführer, falls diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt sind
  • eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter.
Diese sollte die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte der Gesellschafter sowie die Angabe der Nennbeträge und der laufenden Nummern der jeweils übernommenen Geschäftsanteile enthalten.
  • eine Versicherung aller Anmelder darüber, dass die Einlagen wie vorgeschrieben erbracht wurden und sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinden
  • einen Sachgründungsbericht mit Verträgen und Belegen über den Wert der Sacheinlagen bei Sachgründungen und
  • eine Versicherung der Geschäftsführer, dass keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorliegen und die Belehrung über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht erfolgt ist
  • In der Anmeldung sind ferner eine inländische Geschäftsanschrift sowie Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer anzugeben.

Hinweis: Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.

Voraussetzungen

Vor der Anmeldung der GmbH müssen

  • der Gesellschaftsvertrag vorliegen,
  • die Sacheinlagen voll und
  • die Geldeinlagen zu mindestens 25 Prozent des jeweiligen Nennbetrages jedes einzelnen Geschäftsanteils bezahlt sein.
  • Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrages der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also EUR 12.500 erreicht.

Kosten

  • Gebühren für die notarielle Tätigkeit und die Registereintragung
  • Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar*.

  • Der Notar berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Das Dokument kann seit dem 01.08.2022 auch mittels Videokommunikation beglaubigt werden.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über einen Notar.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unternehmergesellschaft

Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine besondere Rechtsformvariante der GmbH, auf die sämtliche Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung finden. Soweit nicht ausdrücklich abweichende Sonderregelungen bestehen, gelten für die UG diese Besonderheiten:

  • Stammkapital der Unternehmergesellschaft: mindestens EUR 1,00, maximal EUR 24.999
  • Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" im Firmennamen

Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt sein, wobei ein Verbot von Sacheinlagen besteht.

Rechtsbehelf

Lehnt das Registergericht die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ab, so kann nach § 382 Absatz 4 Satz 2 FamFG eine Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden