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Realschulabschluss zuerkennen

Sachsen 99088048000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088048000000

Leistungsbezeichnung

Realschulabschluss zuerkennen

Leistungsbezeichnung II

Realschulabschluss zuerkennen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung kann Ihnen Ihre Schule mit dem Abschlusszeugnis die mittlere Schulreife (Realschulabschluss) bescheinigen, falls Sie bisher nur den Hauptschulabschluss haben.

Volltext

Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses nach der Berufsfachschulordnung (BFSO) oder der Berufsschulordnung (BSO)

Nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung kann Ihnen Ihre Schule mit dem Abschlusszeugnis die mittlere Schulreife (Realschulabschluss) bescheinigen, falls Sie bisher nur den Hauptschulabschluss haben.

Der Realschulabschluss wird Ihnen im Allgemeinen zuerkannt, wenn der Durchschnitt aus allen Zeugnisnoten auf Ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 3,0 beträgt und das Ergebnis der Abschluss- oder Gesellenprüfung befriedigend oder besser ist.

Erforderliche Unterlagen

Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufsfachschule beziehungsweise berufsbildenden Förderschule

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss
  • Ausbildung in einem anerkannten bzw. bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf an einer Berufsschule, Berufsfachschule oder berufsbildenden Förderschule
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufsfachschule oder berufsbildenden Förderschule mit mindestens einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 aus allen Zeugnisnoten oder der qualifizierende Hauptschulabschluss
  • bestandene Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung an einer
    • Berufsfachschule für landesrechtlich geregelte Berufe, bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe und anerkannte Ausbildungsberufe (Musikinstrumentenbauer* und Uhrmacher) mit einem Ergebnis von mindestens 3,0
    • Berufsschule mit befriedigendem Gesamtergebnis nach mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer (berufsbildende Förderschule: dreijähriger Ausbildungsdauer)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Schule bescheinigt den mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) auf dem Abschlusszeugnis, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, zu Ausbildungsende die Klassenlehrer auf die Bescheinigung anzusprechen.

Für eine nachträgliche Bescheinigung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ausbildungseinrichtung. Für landesrechtlich geregelte Berufe kann jede Berufsfachschule in Sachsen den Realschulabschluss bescheinigen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden