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SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilen

Sachsen 99142055261000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99142055261000

Leistungsbezeichnung

SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilen

Leistungsbezeichnung II

SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.

Volltext

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie das Finanzamt, Beiträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto einzuziehen, und erteilen Ihrem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen.

Welche Steuerarten eingezogen werden sollen, teilen Sie auf dem Mandat Ihrem Finanzamt mit. Ändern sich Ihre Bankverbindung (IBAN und / oder BIC) oder Angaben zu Ihrer Person (Umzug in ein anderes Bundesland), müssen Sie ein neues Mandat beim Finanzamt einreichen. Sie vermeiden damit Mahnungen und Säumniszuschläge sowie gegebenenfalls Gebühren für die Rücklastschrift.

Erforderliche Unterlagen

     

Voraussetzungen

Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende Einzahlungen an das Finanzamt leisten.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (Formulare in Deutsch und Englisch hier in Amt24 abrufbar).

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
  • Senden Sie den Ausdruck im Original an Ihr Finanzamt. Die Zusendung per Fax oder als eingescannte Datei per E-Mail ist ebenfalls zulässig.

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie dem Finanzamt ein neues SEPA-Lastschriftmandat, Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an das Finanzamt widerrufen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Gültigkeit:

  • unbegrenzt (bis auf Widerruf)
  • bei Nichtnutzung: 36 Monate nach dem letzten Einzug

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar     

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden