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Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Sachsen 99041004034000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041004034000

Leistungsbezeichnung

Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Leistungsbezeichnung II

Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in freier Trägerschaft anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für den passenden Krippenplatz für ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die nahe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen aller Träger.

Volltext

Für den passenden Krippenplatz für ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die nahe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen aller Träger.

Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Ansprechstelle

freier Träger oder Betreiber der Kinderkrippe

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweise

Voraussetzungen

  • Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung
  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
  • physische und psychische Gesundheit

Kosten

Elternbeitrag in Sachsen: höchstens 23 Prozent der Personal- und Sachkosten.

Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten direkt beim freien Träger oder dem Betreiber der Kinderkrippe.

Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anmeldung: spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger).
  • Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.
  • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden