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Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten einreichen

Sachsen 99032002058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99032002058000

Leistungsbezeichnung

Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten einreichen

Leistungsbezeichnung II

Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 38 und 40 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (StVMDR) – Ernennung der Rundfunkbeauftragten oder des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR und der Datenschutzbeauftragten oder des Datenschutzbeauftragten des MDR
  • § 40 StVMDR – Aufgaben und Befugnisse der Rundfunkdatenschutzbeauftragen oder des Rundfunkdatenschutzbeauftragten

Teaser

Sie haben bemerkt, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), eine der MDR-Tochtergesellschaften oder der Beitragsservice Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleiten? Oder Sie erhalten keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen. Dafür stellt der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF einen Online-Service bereit.

Volltext

Sie haben bemerkt, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), eine der MDR-Tochtergesellschaften oder der Beitragsservice Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleiten? Oder Sie erhalten keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen. Dafür stellt der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF einen Online-Service bereit.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen (empfohlen)

Voraussetzungen

Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten ein.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
  • Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
  • Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
  • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden