Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten einreichen
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- § 38 und 40 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (StVMDR) – Ernennung der Rundfunkbeauftragten oder des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR und der Datenschutzbeauftragten oder des Datenschutzbeauftragten des MDR
- § 40 StVMDR – Aufgaben und Befugnisse der Rundfunkdatenschutzbeauftragen oder des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Sie haben bemerkt, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), eine der MDR-Tochtergesellschaften oder der Beitragsservice Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleiten? Oder Sie erhalten keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen. Dafür stellt der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF einen Online-Service bereit.
Sie haben bemerkt, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), eine der MDR-Tochtergesellschaften oder der Beitragsservice Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleiten? Oder Sie erhalten keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen. Dafür stellt der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF einen Online-Service bereit.
Unterlagen, die dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen (empfohlen)
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten ein.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
- Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
- Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.