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Ferienreiseverordnung, Ausnahmegenehmigung beantragen

Sachsen 99108035001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108035001000

Leistungsbezeichnung

Ferienreiseverordnung, Ausnahmegenehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ferienreiseverordnung, Ausnahmegenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Zur Erleichterung des Reiseverkehrs ist es Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli bis einschließlich dem 31. August zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr verboten, an Samstagen zu fahren.

Volltext

Zur Erleichterung des Reiseverkehrs ist es Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli bis einschließlich dem 31. August zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr verboten, an Samstagen zu fahren.

Sollten Sie in diesem Zeitraum jedoch aus triftigen Gründen mit dem LKW die Straße nutzen müssen, dann benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen die Dringlichkeit Ihres Transports nachweisen. Fügen Sie dazu folgende Unterlagen Ihrem Antrag bei:

  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Bescheinigung der zuständigen Güterabfertigung der Deutschen Bahn über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  • für grenzüberschreitenden Verkehr im Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Kopie). Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.

Voraussetzungen

Die Beförderung ist weder mit anderen Verkehrsmitteln noch außerhalb der Verbotszeit möglich.

Kosten

Je nach Art und Umfang der Ausnahme: EUR 10,20 bis EUR 179,00.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis beantragen Sie mit dem dafür vorgesehenen Formular, welches sie per Post oder per Fax bei der zuständigen Stelle einreichen. Den Antrag können Sie auch formlos stellen.

Die Behörde entscheidet anschließend über Ihren Antrag und sendet Ihnen die Ausnahmegenehmigung (einschließlich Auflagen und Bedingungen) schriftlich zu.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bearbeitung des Antrags nimmt einige Zeit in Anspruch. Beantragen Sie die Genehmigung also rechtzeitig, da Sie diese bei der Fahrt mitführen müssen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden