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Datenschutzbeschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen

Sachsen 99032002058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99032002058000

Leistungsbezeichnung

Datenschutzbeschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen

Leistungsbezeichnung II

Datenschutzbeschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie sind der Ansicht, dass eine öffentliche Stelle des Bundes Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Das können etwa der Zoll, die Bundespolizei, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Knappschaft oder eine bundesunmittelbare Krankenkasse wie Barmer, DAK, TK), eine Finanzbehörde (zum Beispiel Ihr zuständiges Finanzamt), ein gemeinsam von Bund und Kommune betriebenes Jobcenter oder ein Unternehmen, das Post- oder Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, sein.

Volltext

Sie sind der Ansicht, dass eine öffentliche Stelle des Bundes Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Das können etwa der Zoll, die Bundespolizei, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Knappschaft oder eine bundesunmittelbare Krankenkasse wie Barmer, DAK, TK), eine Finanzbehörde (zum Beispiel Ihr zuständiges Finanzamt), ein gemeinsam von Bund und Kommune betriebenes Jobcenter oder ein Unternehmen, das Post- oder Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, sein.

Oder Sie erhalten bei diesen Stellen keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu beschweren.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist Anlaufstelle für Beschwerden über

  • alle öffentlichen Stellen des Bundes ,
  • Telekommunikations- und Postdienstunternehmen
  • Bundesgerichte, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die der BfDI die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen (empfohlen)

Voraussetzungen

Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (siehe –> Onlineantrag) bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ein.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
  • Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
  • Die BfDI geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und hilft gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße ab.
  • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

Hinweis: Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können zur Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren führen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden