Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Weiterbildungsstipendium, Beratung für Stipendienbewerber

Sachsen 99127001000000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99127001000000

Leistungsbezeichnung

Weiterbildungsstipendium, Beratung für Stipendienbewerber

Leistungsbezeichnung II

Weiterbildungsstipendium, Beratung für Stipendienbewerber

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als junges berufliches Talent können Sie mit einem Weiterbildungsstipendium finanzielle Unterstützung für Ihre weitere berufliche Qualifizierung erhalten. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung berät und begleitet Sie bei der Bewerbung.

Volltext

Bewerbung um ein Stipendium nach den Bundesrichtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventen* einer Berufsausbildung

Als junges berufliches Talent können Sie mit einem Weiterbildungsstipendium finanzielle Unterstützung für Ihre weitere berufliche Qualifizierung erhalten. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung berät und begleitet Sie bei der Bewerbung.

Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen Ihrer Wahl. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums möglich. Werden Sie in das Förderprogramm aufgenommen, können Sie in einem Zeitraum von maximal drei Jahren bis zu EUR 6.000,00 abrufen – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

         

Voraussetzungen

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder
  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung unter anderem von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Kosten

          

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, die Stiftung unterstützt Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und bei der Kontaktaufnahme zur zuständigen Stelle. Informieren Sie sich zuvor im SBB-Portal, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Einreichung

  • als Absolvent in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung: über die Kammer oder diejenige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist
  • als Absolvent in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen: direkt bei der SBB

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bewerbungsfrist

  • für Berufe nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung: Festlegung durch die jeweilige Kammer oder weitere zuständige Stelle (bitte informieren Sie sich dort)
  • für bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe: jeweils am 15.02 eines jeden Jahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

      

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden