Bundesbürgschaft unter Einbindung einer parallelen Landesbürgschaft beantragen
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Fachlich freigegeben durch
Antrag auf Übernahme von Bürgschaften ab EUR 10 Millionen durch den Bund unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften des Freistaates Sachsen
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, übernehmen der Bund und die Länder für volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern. Für Vorhaben ab EUR 10 Millionen, die nicht durch die Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken abgedeckt sind und bei denen aus sonstigen Gründen auch keine alleinigen Landesbürgschaften in Betracht kommen, können Sie eine Bundesbürgschaft unter Einbindung einer parallelen Landesbürgschaft des Freistaates Sachsen beantragen.
Konditionen
Art der Förderung:
Ausfallbürgschaft
Bürgschaftsanteil:
maximal 80 Prozent des Kreditvolumens
Bürgschaftsbetrag:
ab EUR 10 Millionen
Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Angaben zum Kreditnehmer
- Angaben zum Vorhaben
- Banken-Stellungnahme
- Besicherungsvorschlag
Näheres zu den Antragsunterlagen entnehmen Sie den Hinweisen in der Förderdatenbank.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Weitere Voraussetzungen
- Das Vorhaben ist aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdig.
- Das Unternehmenskonzept ist wirtschaftlich tragfähig.
- Eine anderweitige Finanzierung ist nicht möglich.
- Es liegt kein Ausschluss nach EU-Beihilferecht vor.
Die Höhe der Bürgschaftsprovision wird im Einzelfall im Hinblick auf das Kreditrisiko, insbesondere das Rating des Unternehmens und die bestehende Besicherung, festgelegt. Sie beträgt mindestens ein Prozent (p.a.).
- Besprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) Möglichkeiten und Struktur einer Finanzierung.
- Informieren Sie sich beim Mandatar (PricewaterhouseCoopers) über Kriterien und Prozess der Bürgschaftsvergabe.
- Den Bürgschaftsantrag reichen Sie oder Ihr Kreditgeber mit den weiteren erforderlichen Unterlagen beim Mandantar ein. Es genügt die einfache Schriftform, ein Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Der Bund und der Freistaat Sachsen prüfen und entscheiden über Bürgschaftsantrag im Interministeriellen Ausschuss (IMA).
- Nach Ausreichung der Bürgschaft gibt Ihnen die Hausbank die Kreditzusage.
Stellen Sie den Antrag vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens; maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der PwC.