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KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (Darlehen)

Sachsen 99148021080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148021080000

Leistungsbezeichnung

KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (Darlehen)

Leistungsbezeichnung II

KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (Darlehen)

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien. 

Volltext

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Programmteil "Standard", KfW-Programm Nr. 270

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien. 

Was wird gefördert?

  • Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen, Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie Energiecontracting.
  • Neben Modernisierungsmaßnahmen können auch gebrauchte Anlagen finanziert werden.

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Treuhandkonstruktionen

Konditionen

Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

Höchstbetrag
bis zu EUR 50 Millionen pro Vorhaben

Auszahlung
100 %

Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.

Zinsbindung
bis zu zehn Jahre

Tilgung

  • In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten.
  • Eine außerplanmäßig Tilgung ist möglich.

Sicherheiten
bankübliche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)

Hinweise:

  • Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • private und öffentliche Unternehmen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen und gemeinnützige Investoren, die zumindest einen Teil des Stroms einspeisen
  • Freiberufler
  • Landwirte

ausgeschlossen von dieser Förderung

  • Bund, Länder und deren Einrichtungen
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und unselbstständige Betriebe

Kosten

  • Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen

Verfahrensablauf

Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alternativ können Sie sich an die Sächsische Aufbaubank wenden. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antragstellung: vor Beginn des Bauvorhabens
  • Abruf der Mittel: zwölf Monate nach Darlehenszusage

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden