Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Straßenverkehr, Anhörung

Sachsen 99108031002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108031002000

Leistungsbezeichnung

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Straßenverkehr, Anhörung

Leistungsbezeichnung II

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Straßenverkehr, Anhörung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Bei Bußgeldverfahren, die auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zurückzuführen sind, erhalten Sie die Gelegenheit, sich bei einer Anhörung dazu zu äußern. In der Regel wird Ihnen ein solches Bußgeldverfahren per Anschreiben mitgeteilt und Sie erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, zu dem im Anschreiben geschilderten Sachverhalt Stellung zu nehmen, beispielsweise den dortigen Angaben zu widersprechen.

Volltext

Bei Bußgeldverfahren, die auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zurückzuführen sind, erhalten Sie die Gelegenheit, sich bei einer Anhörung dazu zu äußern. In der Regel wird Ihnen ein solches Bußgeldverfahren per Anschreiben mitgeteilt und Sie erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, zu dem im Anschreiben geschilderten Sachverhalt Stellung zu nehmen, beispielsweise den dortigen Angaben zu widersprechen.

Es besteht keine Verpflichtung, die Möglichkeit der Anhörung wahrzunehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, wird der Bußgeldbescheid auf Basis des geschilderten Sachverhalts erlassen.

Beispiele für bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeiten:

  • gravierende Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
  • gefährliche Überholvorgänge
  • Fahren bei roter Ampel
  • unzureichender Sicherheitsabstand
  • Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille

Zusätzlich zum Bußgeld kann die Fahrerlaubnisbehörde Punkte im Verkehrszentralregister vergeben oder die Fahrerlaubnis für ein bis drei Monate entziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • der Anhörungsbogen
  • das Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Passwort, falls Sie die Möglichkeit wahrnehmen wollen, die Anhörung online abzuhalten

Voraussetzungen

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, die die Ahndung mit einer Geldstrafe zulässt.

Kosten

  • für die Anhörung: keine
  • das Bußgeld variiert entsprechend der Ordnungswidrigkeit

Die genaue Höhe des Bußgeldes wird mithilfe der Bußgeldkatalog-Verordnung ermittelt.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine Mitteilung der zuständigen Behörde, dass eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Ihrem Auto festgestellt wurde.
  • Das Schreiben enthält auch Informationen darüber, wie und innerhalb welchen Zeitraums Sie die Anhörung wahrnehmen können.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben in der Anhörung wird Ihnen mitgeteilt, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

Falls der Vorwurf bestehen bleibt, haben Sie die Möglichkeit diesen zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Die in dem Anschreiben mitgeteilte Frist, wie lange Sie die Anhörung wahrnehmen können.

Hinweis: Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie können sich auch online zu Ordnungswidrigkeiten äußern und Akteneinsicht nehmen. Dazu benötigen Sie das Aktenzeichen des Verfahrens und das Passwort.

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden