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Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Sachsen 99107042068001 Typ 3a, Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107042068001

Leistungsbezeichnung

Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Leistungsbezeichnung II

Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Leistungstypisierung

Typ 3a, Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Jobcenter in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

Volltext

(Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 und 9 Sozialgesetzbuch Zweites Buch / SGB II)

Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Jobcenter in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen.

Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Suchen Sie als Erstes den Kontakt zu Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Sofern Sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, können Sie mit diesem zum Beispiel eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Mietschuld vereinbaren.

Soweit Sie zwar erwerbsfähig sind, aber dennoch keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben (und damit auch keine Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II erhalten), können Sie einen Anspruch auf Übernahme der Mietschulden nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – haben. Wenden Sie sich in diesem Falle an das zuständige Sozialamt.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Mietvertrag
  • Kündigung oder Räumungsklage
  • aktuelle Aufstellung über den Mietrückstand – als "Mietkontenspiegel" beim Vermieter erhältlich
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Leistungsbescheide und Gehaltsabrechnungen)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Falls nötig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie
  • drohende Wohnungslosigkeit wegen Kündigung oder Räumungsklage aufgrund von Mietrückständen. 

Weitere Voraussetzungen

  • Die monatliche Miete muss angemessen sein.
  • Die Zahlung der zukünftigen Mieten muss gesichert sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen.
  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Falls die Mietschulden übernommen werden, erhält der Vermieter in der Regel die Zahlung direkt von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden