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Förderung für Gleichstellungsprojekte beantragen

Sachsen 99107037027000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107037027000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Gleichstellungsprojekte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung für Gleichstellungsprojekte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Gleichstellung von Mann und Frau nach der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit, Nr. 07810

Volltext

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Gleichstellung von Mann und Frau nach der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit, Nr. 07810

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Antragsformblatt
  • gegebenenfalls Konzept und weitere nähere Beschreibungen des Vorhabens
  • gegebenenfalls Finanzierungs-, Ablauf-, Stellen- und Organisationspläne, -beschreibungen und -nachweise
  • gegebenenfalls externe Gutachten
  • bei Zuwendungen aus anderen Förderungen gegebenenfalls der Bescheid der jeweiligen Behörde

Voraussetzungen

Förderfähig sind Vorhaben und Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Freistaat Sachsen liegt. Gegebenenfalls gelten weitere Voraussetzungen.

Gegebenenfalls müssen Vorhaben von Fachkräften mit mindestens einem Bachelorabschluss durchgeführt werden. Die Kompetenz zu geschlechtersensibler Arbeit ist nachzuweisen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt bei der Landesdirektion Sachsen. Über begründete Einzelfälle ist im Benehmen mit dem für Gleichstellung zuständigen Staatsministerium zu entscheiden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben mit überregionalem Wirkungskreis oder innovativem Charakter, landesweit bedeutsame Einzelvorhaben oder grenzüberschreitende und interregionale Vernetzungsarbeit sind bei der Landesdirektion Sachsen in der Regel spätestens bis zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr beziehungsweise die Folgejahre zu stellen.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für sonstige Vorhaben und Maßnahmen, insbesondere Tagungen, Seminare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können fortlaufend im jeweiligen Jahr bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden