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Pilotenlizenz beantragen

Sachsen 99080005001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080005001001

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pilotenlizenz beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um ein Luftfahrzeug führen zu dürfen, müssen Sie über die entsprechende Erlaubnis verfügen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung können Sie eine Pilotenlizenz für die jeweilige Luftfahrzeug-Kategorie erwerben.

Volltext

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Um ein Luftfahrzeug führen zu dürfen, müssen Sie über die entsprechende Erlaubnis verfügen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung können Sie eine Pilotenlizenz für die jeweilige Luftfahrzeug-Kategorie erwerben.

Der Erwerb einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung kann nur bei einer genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisation (sogenannte Flugschule) durchgeführt werden. Es werden Kenntnisse in Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde sowie Navigation und praktische Fertigkeiten vermittelt. Erst nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird die Erlaubnis erteilt.

Andere Zuständigkeiten

Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörden. Hier sind folgende Stellen zuständig:

  • das Luftfahrt-Bundesamt für Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer
  • die Luftsportverbände für die Luftsportgeräte

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument
  • Tauglichkeitszeugnis
  • Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
  • Auskunft nach § 30 Absatz 8 Straßenverkehrsgesetz
  • Bescheinigung der Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 Absatz 1 Luftsicherheitsgesetz oder Bescheinigung über eine gleichwertige Überprüfung gemäß § 7 Absatz 2 Luftsicherheitsgesetz beantragt wurde. Diese Bescheinigung ist für Bewerber einer Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL/A – Flugzeug oder H-Hubschrauber) und Privatpilotenlizenz (PPL/A oder H) sowie Segelflugzeugpilotenlizenz mit der Berechtigung für Reisemotorsegler (SPL mit TMG) zutreffend
  • Bescheinigung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt worden ist, welche nur für Bewerber Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL) und Ballonpilotenlizenz (BPL) zutreffend ist
  • Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Bewerbern
  • ein vom Ausbildungsbetrieb ausgestellter Nachweis über die theoretische und praktische Ausbildung
  • Nachweise über die bestandene theoretische und praktische Prüfung
  • Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes
  • Nachweis über das Niveau der Sprachkenntnisse, welcher nur für Bewerber LAPL(A) / (H) und PPL(A) / (H) zutreffend ist

Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische und praktische Ausbildung
  • bestandene theoretische und praktische Prüfung
  • Mindestalter:
    • Lizenz auf Flugzeuge und Hubschrauber: 17 Jahre
    • Lizenz auf Segelflugzeuge und Ballone: 16 Jahre

Kosten

Verfahrenskosten

  • Erteilung der Lizenz: EUR 50,00 bis 70,00
  • erstmaliger Eintrag einer Sprache: EUR 15,00 bis 35,00 EUR (je Sprache)
  • theoretische Prüfung: EUR 65,00 bis EUR 130,00
  • praktische Prüfung: EUR 40,00 bis 100,00
  • Prüfung der Unterlagen: EUR 50,00 bis 180,00
  • Auslagen

Ausbildungskosten

  • unterschiedlich ja nach Flugschule und Luftfahrzeugkategorie

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Lizenz schriftlich bei der zuständigen Stelle. Das erforderliche Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 oder über das Portal "Luftfahrtpersonal" der Landesdirektion Sachsen.

  • Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag einschließlich Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung erfüllt sind.

Ist die Entscheidung positiv, wird Ihnen die Lizenz ausgehändigt und damit die Erlaubnis erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten (gerechnet ab Monatsende der erstmaligen Prüfung)
  • Gültigkeit der theoretischen Prüfung: 24 Monate ab dem Tag des Bestehens

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden