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Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen

Sachsen 99050074000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050074000000

Leistungsbezeichnung

Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen

Leistungsbezeichnung II

Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorgern und Kunden kommen. Um Ihnen einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, schaltet sich die Schlichtungsstelle Energie auf Antrag als Vermittler ein.

Volltext

Anrufung der Ombudsstelle für Energie zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorgern und Kunden kommen. Um Ihnen einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, schaltet sich die Schlichtungsstelle Energie auf Antrag als Vermittler ein.

Tipp: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits im direkten Kontakt mit dem Energieversorger regeln, wenden Sie sich daher zunächst an das Versorgungsunternehmen, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Schlichtungsantrag
  • Unterlagen, die für das Verständnis des Anliegens notwendig sind.

Voraussetzungen

  • Beanstandungen zur Energieversorgung
  • erfolglose Beschwerde beim betreffenden Versorgungsunternehmen

Die Streitigkeit darf nicht anderweitig anhängig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein.

Kosten

Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Verfahrensablauf

  • Sie können Ihren Schlichtungsantrag per Post an die Schlichtungsstelle Energie schicken.
  • Alternativ nutzen Sie für Ihren Schlichtungsantrag den Online-Dienst der Schlichtungsstelle und füllen das Online-Formular vollständig aus.
  • Fügen Sie aussagefähige Unterlagen als (elektronische) Kopien hinzu.
  • Die Ombudsstelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über das weitere Vorgehen.

Tipp: Treffen Sie genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde, der Streitgegenstand lässt sich so leichter beurteilen.

Ist das Schlichtungsverfahren zulässig, fordert die Ombudsperson Ihren Energieversorger zur Stellungnahme auf und ermittelt den Sachverhalt. Sie und das Versorgungsunternehmen erhalten einen schriftlichen Lösungsvorschlag.

Hinweis: Die Empfehlung der Ombudsperson ist rechtlich nicht bindend.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Frist für die schriftliche Stellungnahme des Energieversorgers: zwei Wochen nach Aufforderung durch die Schlichtungsstelle
  • Zustimmung zur einvernehmlichen Lösung: innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Empfehlung
  • Verfahrensdauer: Die Schlichtung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden