KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
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Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden.
Beantragung von Kontrollgerätkarten nach § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) gemäß Verordnung (EWG) 3821/85
Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch der Erwerb von Grundstücken kann finanziert werden.
Folgende Bereiche können von der Förderung profitieren:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Krankenhäuser
- Informationsstruktur
- Verkehrsinfrastruktur
- Versorgung und Entsorgung
- Grundstücke, sofern sie Teil eines Vorhabens sind
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 % des Kreditbetrages
Laufzeitvarianten
- zehn Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
- 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei)
- 30 Jahre (fünf Jahre tilgungsfrei)
Tilgung
- während tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
- danach gleich hohe vierteljährliche Raten
Zinssatz
- Zinsfestschreibung wahlweise für zehn oder 20 Jahre
- Die Höhe der Zinsen wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Eine Kombination mit den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien" und "Unternehmerkredit" sind möglich.
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Anträge, Formblätter und Nachweise.
Antragsberechtigte
- Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund
- gemeinnützige Organisationsformen
- Öffentlich-Private Partnerschaften
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Umschuldungen
- Betriebsmittel
- reine Kapitalanlagen
- Wohnungen
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn die Mittel nicht einen Monat nach Zusage abgerufen werden
- Lassen Sie sich im Vorfeld von Ihrem Finanzierungspartner beraten, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
- Wenn ja, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein. Sie müssen eine Projektbeschreibung beilegen.
- Wird die Förderung bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
- Nach Abschluss des Projekts weisen Sie die Vewendung der Mittel gegenüber Ihrem Finanzierungspartner nach.