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Beschädigte Verkehrszeichen und Störungen an Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrsampeln) melden

Sachsen 99108021224000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108021224000

Leistungsbezeichnung

Beschädigte Verkehrszeichen und Störungen an Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrsampeln) melden

Leistungsbezeichnung II

Beschädigte Verkehrszeichen und Störungen an Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrsampeln) melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Am besten melden Sie dies umgehend der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

Volltext

Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Am besten melden Sie dies umgehend der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

Hinweis: Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Bei der Meldung einer Verkehrszeichenstörung entstehen Ihnen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  • Sie melden der zuständigen Stelle die Verkehrszeichenstörung und den genauen Ort der Störung.
  • Die zuständige Stelle behebt die Störung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine Angaben

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden