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Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen

Sachsen 99024003001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99024003001000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen? Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? In diesen Fällen benötigt die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle in der Regel eine sogenannte Karteikartenabschrift.

Volltext

Antrag auf Abschrift aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister nach § 25 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Sie möchten Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen? Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? In diesen Fällen benötigt die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle in der Regel eine sogenannte Karteikartenabschrift.

Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Hinweis: Die Abschrift ist nur dann nötig, wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.

Beispiel: Ihr alter Führerschein wurde in Dresden ausgestellt und kommt abhanden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Dresden nicht mehr für Sie zuständig. Damit die für Sie zuständige Behörde in Leipzig Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen kann, benötigt die Behörde in den meisten Fällen eine Karteikartenabschrift. Diese Abschrift müssen Sie bei der Dresdner Behörde beantragen, da Ihr letzter Führerschein dort ausgestellt wurde.

Erforderliche Unterlagen

nur bei schriftlichem Antrag erforderlich:

  • formloser Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift, enthält:
    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Telefonnummer für Rückfragen
    • Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis
    • Adresse der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben

Falls nötig, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.

Voraussetzungen

  • Sie möchten die Ausstellung eines neuen Führerscheines beantragen.
  • Die aktuelle Fahrerlaubnis wurde von einer anderen als der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Stelle und bitten um eine Karteikartenabschrift.
  • Sobald der zuständigen Stelle alle nötigen Informationen vorliegen, sendet sie die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • unterschiedlich, je nach Grund des Antrages.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden