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Baulandfläche veröffentlichen lassen

Sachsen 99012012006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012006000

Leistungsbezeichnung

Baulandfläche veröffentlichen lassen

Leistungsbezeichnung II

Baulandfläche veröffentlichen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben die Möglichkeit, einer Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen beziehungsweise die Aufnahme in dieses bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, einer Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen beziehungsweise die Aufnahme in dieses bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Die Stadt oder Gemeinde kann ein Baulandkataster erstellen. Es dient dazu, allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets zu geben, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit dar.

Die Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster bedeutet allerdings nicht zwingend, dass der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin beabsichtigt, die entsprechende grundsätzlich bebaubare Fläche zu veräußern.

Erforderliche Unterlagen

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin (Angabe, ob Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r)
  • Lagebezeichnung des Grundstücks:
    • Gemarkung
    • Flurstück
    • Straße, Hausnummer

Wenn Sie als Bevollmächtigte/r handeln, müssen Sie zudem eine schriftliche Vollmacht vorweisen.

Voraussetzungen

­keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Beantragung auf Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster ist wie der Widerspruch nicht formgebunden. Sofern ein Formular zur Verfügung steht (–> Formulare und weitere Angebote), verwenden Sie bevorzugt dieses.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden