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Mietspiegel anfordern

Sachsen 99116002140000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116002140000

Leistungsbezeichnung

Mietspiegel anfordern

Leistungsbezeichnung II

Mietspiegel anfordern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Mietspiegel werden beispielsweise zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters* herangezogen.

Volltext

Mietspiegel nach § 558 c und § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mietspiegel werden beispielsweise zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters* herangezogen.

Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist hingegen ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretung der Mieter und Vermieter anerkannt worden ist.

Ob und auf welchen Wohnraum der Mietspiegel der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder des Gemeindeverbands anwendbar ist, ergibt sich aus den Angaben im Mietspiegel.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Aktualisierung des Mietspiegels

  • Einfache Mietspiegel werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert.
  • Qualifizierte Mietspiegel sind nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen

Kosten

  • gedruckte Broschüren: meist eine Schutzgebühr von bis zu EUR 5,00
  • für den Postversand: Portokosten

Tipp: Häufig werden die Broschüren als kostenfreier Download auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angeboten.

Verfahrensablauf

Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie den Mietspiegel

  • persönlich dort abholen,
  • schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestellen oder
  • auf den Internetseiten der Behörde herunterladen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden