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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

Sachsen 99114032012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99114032012000

Leistungsbezeichnung

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Volltext

Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Voraussetzungen

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Kosten

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
  • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 12,00

Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Bearbeitungsdauer

bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Frist

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Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden