Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Leistungen der Sozialen Entschädigung bei Impfschaden beantragen

Sachsen 99003031135000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003031135000

Leistungsbezeichnung

Leistungen der Sozialen Entschädigung bei Impfschaden beantragen

Leistungsbezeichnung II

Leistungen der Sozialen Entschädigung bei Impfschaden beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Treten nach einer Schutzimpfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

Volltext

Treten nach einer Schutzimpfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung oder eine andere öffentlich empfohlene Maßnahme der spezifischen Prophylaxe einen Gesundheitsschaden erleidet, kann einen Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) beim Kommunalen Sozialverband Sachsen stellen.

Erforderliche Unterlagen

Vorzulegen sind die ausgefüllten Formulare

  • Antrag auf Beschädigten-Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Bericht über Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht auf Impfkomplikation) nach IfSG (Anlage 2)
  • Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachts auf Impfkomplikation (Anlage 3)

die in den "Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission beim Auftreten von atypischen Impfverläufen" enthalten sind.

Weiterhin benötigen Sie für Ihren Antrag:

  • Dokumentation des Krankheitsverlaufes
  • Ihren Impfpass

Voraussetzungen

Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von ein bis drei Tagen (gelegentlich länger)
  • Fieber unter 39,5 °C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
  • "Impfkrankheit" (ein bis drei Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- beziehungsweise varizellenähnliche Hauterscheinungen

Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so sollte die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
  • Nutzen Sie dafür den vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelten Meldebogen sowie den "Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachtes auf Impfkomplikation" der Sächsischen Impfkommission (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Meldung bei Verdacht auf Impfnebenwirkungen: sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden