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Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

Sachsen 99107046000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107046000000

Leistungsbezeichnung

Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

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Teaser

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

Volltext

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles
  • Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

Voraussetzungen

  • ständiger Wohnsitz in Sachsen
  • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Familienpass beantragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  • Soweit für Ihren Ort verfügbar, stellen Sie den Antrag online über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare). Halten Sie die benötigten Unterlagen in elektronischer Kopie bereit.
  • Alternativ können Sie hier einen Antragsvordruck abrufen. Reichen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben mit Ihren Unterlagen ein.
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen den Familienpass per Post zu geschickt

Bearbeitungsdauer

innerhalb von zwei Wochen

Frist

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann den Familienpass bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausstellen. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden