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Genehmigung von Dienstleistungen zur technischen Unterstützung in Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen

Sachsen 99009007006000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009007006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung von Dienstleistungen zur technischen Unterstützung in Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung von Dienstleistungen zur technischen Unterstützung in Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in

Volltext

Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in

  • Algerien,
  • Indien,
  • Irak,
  • Iran,
  • Israel,
  • Jordanien,
  • Libyen,
  • Nordkorea,
  • Pakistan oder
  • Syrien

stehen, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

keine Angaben

Voraussetzungen

  • dem Dienstleistungserbringer muss der oben genannte Zusammenhang seiner Dienstleistung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in den oben genannten Ländern bekannt sein oder
  • er wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierüber unterrichtet

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sofern Ihnen bekannt ist, dass Ihre Dienstleistung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien steht, sollten Sie:

  • sich frühzeitig an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden und
  • die Erteilung einer Genehmigung beantragen.

Wichtig: Vor der Erteilung der Genehmigung ist die Erbringung der Dienstleistung nicht gestattet. Die Genehmigung können Sie daher formlos, beispielsweise durch normalen Brief, beantragen. Erforderlich ist lediglich eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden