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Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeben

Sachsen 99111025104000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99111025104000

Leistungsbezeichnung

Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeben

Leistungsbezeichnung II

Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Mitteilung nach § 192 Sozialgesetzbuch, Siebentes Buch (SGB VII)

Volltext

Mitteilung nach § 192 Sozialgesetzbuch, Siebentes Buch (SGB VII)

Neugründungen

Ihr künftiges Unternehmen müssen Sie innerhalb einer Woche ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit bei dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden, der für Ihre Branche zuständig ist. Bei Betrieben, Einrichtungen und Freiberuflern sind es dem Gesetz nach die gewerblichen Berufsgenossenschaften, soweit die Zuständigkeit nicht bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand liegt.

Sie benötigen die Mitgliedsnummer Ihres Unfallversicherungsträgers und die damit verbundene Einstufung in Gefahrklassen, um Beschäftigte zur Sozialversicherung anzumelden. Auch können Sie sich als Mitglied schon beim Errichten Ihrer Betriebsstätte zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten lassen.

Änderungen im laufenden Unternehmen

Änderungen im laufenden Unternehmensbetrieb, die für die Unfallversicherung relevant sein könnten (Beispiel: dauerhafte Änderung des Schwerpunkts Ihrer Tätigkeit), müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft innerhalb von vier Wochen melden. 

Erforderliche Unterlagen

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Voraussetzungen

Sie nehmen eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit auf.

Kosten

  • Meldung / Mitteilung zur gesetzlichen Unfallversicherung: keine
  • nach Ablauf des Geschäftsjahres: Erhebung des Mitgliedsbeitrags für Ihr Unternehmen, sofern Sie Beschäftigte haben oder Sie als Unternehmer selbst versichert sind.

Verfahrensablauf

Rufen Sie zunächst das Anmeldeformular online ab und füllen Sie es vollständig aus. Reichen Sie dann die Meldung bei Ihrem branchenzuständigen Unfallversicherungsträger ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anmeldung: binnen einer Woche ab Beginn der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit (dazu zählen bereits vorbereitende Arbeiten)
  • Änderungen im laufenden Unternehmensbetrieb: innerhalb von vier Wochen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Als Unternehmer oder Freiberufler selbst sind Sie in der Regel nicht automatisch versichert, Sie können sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern, wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden