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Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

Sachsen 99150001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150001000000

Leistungsbezeichnung

Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Volltext

Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Altenpfleger*, anästhesietechnischer Assistent, Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachmann, Logopäde, Masseur / medizinischer Bademeister, Notfallsanitäter, Operationstechnischer Assistent, Orthoptist, pharmazeutisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Podologe, technischer Assistent in der Medizin

Möchten Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Eine Liste der erlaubnispflichtige Gesundheitsberufe finden Sie unter:

Ausländische Berufsabschlüsse

Haben Sie Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben, prüft die zuständige Stelle, ob Ihr Abschluss mit dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist. Sie erhalten die Erlaubnis nur, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

Vorübergehende Berufsausübung

Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen keine staatliche Erlaubnis. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Nachweise und Dokumente finden Sie im Antragsvordruck, gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Hinweise: Bitte senden Sie ausschließlich beglaubigte Kopien und niemals Originale ein!

Voraussetzungen

Fachliche Qualifikation

Persönliche Qualifikation:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache:
    • Logopäde oder Logopädin: mindestens Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
    • sonst: mindestens Niveau B2

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: EUR 70,00
  • Auslagen

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erlaubnis zur Berufsausübung schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular. Die zuständige Stelle berät zur Antragstellung.

  • Die Vordrucke zur Antragstellung beziehen Sie über die zuständige Stelle oder hier über Amt24.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Fachbehörde prüft Ihren Antrag; liegen die Voraussetzungen zur Berufsausübung vor, erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden