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EU-/EWR-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten

Sachsen 99058021012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058021012000

Leistungsbezeichnung

EU-/EWR-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten

Leistungsbezeichnung II

EU-/EWR-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Möchten Sie sich als Handwerker in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie unter Umständen dem Staat, in dem Sie Ihre Tätigkeiten ausüben möchten, einen Befähigungsnachweis für Ihre unternehmerische beziehungsweise berufliche Tätigkeit vorlegen. [...]

Volltext

Möchten Sie sich als Handwerker in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie unter Umständen dem Staat, in dem Sie Ihre Tätigkeiten ausüben möchten, einen Befähigungsnachweis für Ihre unternehmerische beziehungsweise berufliche Tätigkeit vorlegen. [...]

Dieser Befähigungsnachweis kann durch die EU-Bescheinigung erbracht werden. Damit können Sie darlegen, dass und wie lange Sie bereits selbstständig im Handwerk tätig waren oder in einer vergleichbaren Position als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Sie dient also als Nachweis der in Deutschland ausgeübten Tätigkeit gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Die Handwerkskammer kann Ihnen nur Tätigkeiten und Zeiträume bestätigen, die aus Ihren Unterlagen ersichtlich sind.

Wir benötigen von Ihnen für die Ausstellung der EU-Bescheinigung folgende Unterlagen:

  • Gewerbeanmeldung beziehungsweise Gewerbeabmeldung
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Zeugnisse (zum Beispiel Meisterbrief, Gesellenbrief oder Diplomzeugnis)
  • Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, aus dem Ihre konkrete Tätigkeitsbeschreibung sowie deren Zeiträume zu entnehmen sind

Voraussetzungen

Für die EU- / EWR-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten gelten die Voraussetzungen gemäß der Verordnung für die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR-Handwerk-Verordnung).

Kosten

variabel

Für die Ausstellung einer EU-Bescheinigung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

variabel

Beachten Sie alle Hinweise, denn diese bieten Ihnen Gewähr dafür, dass die Ausstellung Ihrer EU-Bescheinigung rasch und reibungslos abgewickelt werden kann.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden