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Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen, Anerkennung als Prüfstelle beantragen

Sachsen 99129024010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129024010000

Leistungsbezeichnung

Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen, Anerkennung als Prüfstelle beantragen

Leistungsbezeichnung II

Selbstüberwachung bei Abwasseranlagen, Anerkennung als Prüfstelle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Fällt in einem Unternehmen Abwasser an, für das Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung nach Abwasserverordnung bestehen, ist ein amtlich bestätigtes Labor mit den Abwasseruntersuchungen zu beauftragen. Die Bestätigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

Volltext

Antrag auf Bestätigung als Labor für die Untersuchung von Abwässern gemäß Eigenkontrollverordnung (EigenkontrollVO)

Fällt in einem Unternehmen Abwasser an, für das Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor der Vermischung nach Abwasserverordnung bestehen, ist ein amtlich bestätigtes Labor mit den Abwasseruntersuchungen zu beauftragen. Die Bestätigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Fragebogen für Ringversuchsteilnehmer für die Bestätigung von Laboren nach § 2 Absatz 2 Eigenkontrollverordnung
  • Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Ringversuchen
  • gegebenenfalls Akkreditierungsurkunde

Der erforderliche Fragebogen, das Merkblatt sowie die Liste der bestätigten Labore sind im Internetauftritt des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abrufbar. Auf der Internetseite der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft werden die aktuellen Ringversuche bekanntgegeben. (siehe –> Weitere Informationen)

Voraussetzungen

  • variabel

Die Voraussetzungen sind abhängig von Faktoren, wie dem beschäftigten Personal, der Laborausstattung und Analytik sowie der Qualitätssicherung.

Kosten

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Verfahrensablauf

  • Die Bestätigung nach Eigenkontrollverordnung beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
  • Sie nehmen an den regelmäßig angebotenen länderübergreifenden Ringversuchen "Elemente" und "Summenparameter" teil und erhalten eine fachliche Bewertung.
  • Die Bescheinigung wird Ihnen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erteilt.
  • Die Bekanntgabe als bestätigtes Labor erfolgt in einer Liste im Internetportal des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Gültigkeit der Bestätigungen: in der Regel bis zur erfolgreichen Teilnahme an den nächsten Ringversuchen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eigenkontrolle in eigener Regie

  • Unternehmen, die die Eigenkontrolle in eigener Regie durchführen möchten, beantragen die Bestätigung bei der örtlich zuständigen Wasserbehörde (in der Regel: untere Wasserbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung).
  • Zum Nachweis der Voraussetzungen kann ebenfalls der Fragebogen für Ringteilnehmer verwendet werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden