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Prüfsachverständiger, Genehmigung einer weiteren Niederlassung beantragen

Sachsen 99147005001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147005001000

Leistungsbezeichnung

Prüfsachverständiger, Genehmigung einer weiteren Niederlassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Prüfsachverständiger, Genehmigung einer weiteren Niederlassung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine weitere Niederlassung als Prüfsachverständiger / Prüfsachverständige errichten wollen, bedarf dies der Genehmigung durch die Ingenieurkammer Sachsen (Anerkennungsbehörde).

Volltext

Genehmigung nach § 19a Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO)

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine weitere Niederlassung als Prüfsachverständiger / Prüfsachverständige errichten wollen, bedarf dies der Genehmigung durch die Ingenieurkammer Sachsen (Anerkennungsbehörde).

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise und Angaben beizugeben, insbesondere

  • zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der weiteren Niederlassung
  • zu den Mitarbeitern, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen
  • wie die Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung sichergestellt wird

Erkundigen Sie sich bitte vor Beantragung bei der Ingenieurkammer Sachsen, welche Unterlagen im Einzelnen mit dem Antrag einzureichen sind.

Voraussetzungen

 

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Kosten

gemäß Gebührenordnung der Ingenieurkammer Sachsen

Verfahrensablauf

Die Genehmigung einer weiteren Niederlassung beantragen Sie schriftlich formlos bei der Ingenieurkammer Sachsen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

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Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

 

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden