Handwerkskammer-Beratung wahrnehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 91 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO) – Aufgabe der Handwerkskammer
Die Handwerkskammern stehen mit ihren hoch qualifizierten Fachleuten der unterschiedlichsten Bereiche jeder Handwerkerin und jedem Handwerker kostenfrei zur Verfügung. Mit ihrem Service sorgen sie dafür, dass Mitglieder schnell und unkompliziert einen Ansprechpartner für ihre Belange finden.
Mit einer umfangreichen Beratung ihrer Mitgliedsbetriebe kommt die Handwerkskammer ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, "die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks…zu fördern."
Im Rahmen der
- Ausbildungsberatung,
- Beratung zu Weiterbildungsangeboten / Karrierewegplanung,
- Betriebsberatung und
- Rechtsberatung
stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die kostenfreien Beratungsangebote reichen von Veranstaltungen zu allgemein interessierenden Themen bis hin zu individuellen Beratungen im Unternehmen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer über das Beratungsangebot und vereinbaren Sie nach Bedarf einen Gesprächstermin.